Die Park– und Haltemöglichkeiten rund um die Schule sind sehr begrenzt. Deshalb kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn die Kinder aus der Schule kommen und Autos am Ein- und Ausparken sind. Bitte achten Sie auf die Kinder! Am besten ist es, wenn ihr Kind den Schulweg zu Fuß zurückgelegt.
Eltern sind verpflichtet, ihr Kind bei Krankheit u. ä. bis 8:00 Uhr zuverlässig abzumelden. Dieses ist über die App 'Schoolfox' sehr bequem und zuverlässig möglich.
Erhält die Schule keine Mitteilung von Ihnen, müssen wir folgende Maßnahmen ergreifen:
a) Die Schule ruft bei Ihnen an.
b) Haben wir Sie bis 9:00 Uhr nicht erreichen können, ist die Schule gezwungen, unverzüglich die Amtshilfe der örtlichen Polizeiinspektion zu beantragen. Die Beamten werden über den Verbleib des Schülers/der Schülerin bei Ihrer Wohnadresse nachforschen.
Zähneputzen ist wichtig - aber die regelmäßige Zahnkontrolle auch. Deswegen erhalten alle Schulen von der bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. in München Boxen, in die Ihr Kind eine 'Löwenzahnkarte' werfen kann. Das sind spezielle Karten, die Sie beim Besuch des Zahnarztes erhalten und abstempeln lassen können. Die Kinder erhalten in der Schule einen Aufkleber - und die Schule kann am Ende des Jahres zu den 'Gewinnern' im Landkreis gehören, die dann eine Sach- oder Geldspende erhält!
Ab dem Betreten der Schule und bis zu ihrem Verlassen ist Ihr Kind von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Die ganz frühen Kinder werden ab 7:30 Uhr in der Aula betreut.
Ab 7:45 Uhr und während der Pausenzeiten werden die Schüler/-innen dann durch Lehrkräfte beaufsichtigt. Erst mit dem Gong, der den jeweiligen Schulschluss anzeigt, dürfen die Kinder das Schulgelände verlassen. Damit endet auch die Aufsichtspflicht seitens der Schule.
Der Besuch außerschulischer Lernorte (z.B. Eisbahn, Bauernhof, Theater, Museum, Hecke, Wiese, Bücherei, etc.) wird in die schulische Unterrichtsarbeit integriert und bereichert den Unterrichtsalltag.
Ihnen als Eltern stehen verschiedene Beratungsstellen zu unterschiedlichen Bereichen zur Seite. Informationen dazu liegen im Eingangsbereich der Schule aus. Hilfestellung und Beratung bei persönlichen Problemen erhalten Sie unter:
http://www.km.bayern.de/schueler/was-tun-bei.html
Eine Beurlaubung aus triftigem Grund (Arztbesuch / Familienfeier / ...) für 1 -3 Tage beantragen Sie bitte schriftlich bei der Klassenleitung Ihres Kindes.
Eine Beurlaubung, die länger als 3 Tage andauern soll (z.B. Kur), beantragen Sie bitte schriftlich bei der Schulleitung.
Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.
Einmal im Jahr finden für alle Klassen im Juni oder Juli die Bundesjugendspiele statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Der Elternbeirat versorgt alle Kinder zur Pause regelmäßig mit etwas Essbarem (z.B. Wiener Würstchen im Brötchen). Und die Schule freut sich ebenso regelmäßig über Eltern, die uns an den verschiedenen Stationen als helfende Hände unterstützen.
Der Buß- und Bettag ist in Bayern unterrichtsfrei.
Mindestens einmal jährlich findet in jeder Klasse ein Elternabend statt. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit, sich über wichtige schulische Angelegenheiten zu informieren.
Zweimal im Jahr findet ein Elternsprechtag statt. Bitte beachten Sie, dass wegen des Zuspruchs regelmäßig nur eine begrenzte Sprechzeit zur Verfügung steht. Nutzen Sie für längere Gespräche die wöchentliche Sprechstunde.
Im 4. Jahrgang nehmen alle SchülerInnen an der Jugendverkehrsschule teil. Diese endet mit der Fahrradprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und mit einer Fahrt im Realverkehr abschließt.
Zur Sicherheit ihres Kindes empfiehlt es sich, dass Ihr Kind den Schulweg erst dann mit dem Fahrrad zurücklegt, wenn es die Fahrradprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Sommerferien 2024: 29. Juli 2024 mit 9. September 2024
unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen: 28. Oktober 2024 mit 31. Oktober 2024
Weihnachtsferien 2024/2025: 23. Dezember 2024 mit 3. Januar 2025
Frühjahrsferien: 3. März 2025 mit 7. März 2025
Osterferien: 14. April 2025 mit 25. April 2025
Pfingstferien: 10. Juni 2025 mit 20. Juni 2025
Sommerferien 2025: 1. August 2025 mit 15. September 2025
Liegengebliebene Kleidungsstücke, Butterbrotdosen, Turnschuhe usw. werden in der Schule gesammelt und können jederzeit durchgesehen werden.
Zur Einschulung, an Weihnachten und zum Schuljahresende feiern wir gemeinsam ökumenische Gottesdienste.
In jeder Klasse werden zu Beginn jeden Schuljahres ein Klassenelternsprecher (KES) und ein Stellvertreter gewählt. Die Aufgaben der Klassenelternsprecher sind gesetzlich im BayEUG geregelt. Wichtigste Aufgabe des KES ist, die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu stärken.
Für die Arbeiten, die im Fach WTG entstehen und die Ihr Kind mit nach Hause nehmen darf, wird einmal jährlich ein Geldbetrag eingesammelt.
Theaterbesuche, Ausflüge oder Unterrichtsgänge bereichern den Schulalltag. Insofern für Fahrt oder Eintritt Kosten anfallen, werden diese auf die einzelnen Schüler umgelegt, die Eltern über ihre Höhe informiert und der Betrag über den Klassenlehrer eingesammelt. Sollten Sie Unterstützung vom Jobcenter erhalten, können die Kosten durch das Jobcenter übernommen werden.
Grundsätzlich gilt: Vor Läusebefall ist niemand gewappnet! Läuse treten regelmäßig in Schulen und Kindergärten auf und sie zu bekommen ist alles andere als ein Zeichen von mangelnder Hygiene, wie man es früher dachte!
Damit sich die Tierchen nicht ausbreiten können, melden Sie einen Läusebefall Ihres Kindes bitte so rasch wie möglich der Schule, damit ein allgemeiner und selbstverständlich anonymer Hinweis an alle Eltern ergehen kann.
Die Läuse selber bekämpfen Sie bitte mit einem der gängigen Mittel. Üblicherweise kann Ihr Kind schon 1-2 Tagen nach der Anwendung wieder in die Schule gehen.
Anstatt der schriftlichen Halbjahreszeugnisse haben sich die 'Lernentwicklungsgespräche' etabliert. Diese werden an der Grundschule Theilheim in verschiedenen Jahrgängen durchgeführt. Die Gespräche finden jeweils zwischen Ende Januar und Mitte Februar statt. Sie dauern pro Kind ca. 20 - 25 Minuten, in denen die Klassenleitung ein Gespräch über die Stärken und Schwächen und über den Lernstand mit Ihrem Kind führt.
Bei gutem Wetter verbringen die SchülerInnen die Pausen auf dem Pausenhof. Für Ballspiele steht ein Bereich vor dem Altbau zur Verfügung, für die Tischtennisspieler gilt ein eigener Bereich. Hangeln und Klettern ist auf dem oberen Platz möglich, außer der Bereich muss gesperrt werden (Witterungsumstände). Auch die Sitzecke im 'Grünen Klassenzimmer' kann genutzt werden. Regenpausen finden in den Klassenzimmern statt.
Die Schulbücher, die Ihr Kind zum Anfang des Schuljahres in Empfang nimmt, sind Eigentum der Grundschule Theilheim. Ihr Kind erhält sie kostenlos für ein Jahr von der Schule geliehen.
Wir bitten Sie, die Schulbücher -soweit nötig- einzubinden und darauf zu achten, dass Ihr Kind mit den Büchern sorgfältig umgeht. Bei Verlust ist Ersatz zu leisten. Bei größeren Schäden an neuen Büchern (1-2 Jahre in Benutzung) behält sich die Schule ebenfalls vor, von Ihnen einem Schadensersatz zu fordern.
Frau Heidschmidt, unsere Sekretärin, kann bei vielen organisatorischen Fragen weiterhelfen. Sie bekommen bei ihr Formulare, Anträge, Schulbescheinigungen etc. Das Sekretariat ist jedoch nur dienstags und donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr geöffnet.
Der stundenplanmäßige Sportunterricht findet in der Turnhalle oder bei warmem Wetter auf dem Hartplatz bzw. auf dem Sportplatz statt.
Die SchülerInnen dürfen im Sportunterricht keinen Schmuck tragen, auch keine Ohrringe! Falls diese nicht herausgenommen werden können, kleben Sie sie bitte mit Pflaster ab). Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Sollte ein Kind krankheits- oder verletzungsbedingt nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, so ist dafür eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich, bei längerem Ausfall eine Bescheinigung des behandelnden Arztes.
Wenn SchülerInnen in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall haben und einen Arzt oder das Krankenhaus aufsuchen, müssen Sie das der Schule melden. Die Schule meldet den Unfall dann an den Kommunalen Unfallversicherungsverband weiter.
Die Unterrichtszeiten sind wie folgt geregelt:
8.00 - 8.45 Uhr 1.Stunde
8.45 - 9.30 Uhr 2.Stunde
9.30 – 9.45 Uhr Pause
9.45 – 10.30 Uhr 3.Stunde
10.30 – 11.15 Uhr 4.Stunde
11.15 – 11.30 Uhr Pause
11.30 – 12.15 Uhr 5.Stunde
12.15 – 13.00 Uhr 6.Stunde
In der 3. Jahrgangsstufe werden im zweiten Schulhalbjahr die sog. VERgleichsArbeiten (VERA) in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. In der 2. Jahrgangsstufe finden 'Orientierungsarbeiten' im Fach Deutsch statt.
Als Eltern erhalten Sie eine Auswertung des Ergebnisses Ihres Kindes ausgehändigt und können sich darüber mit der Lehrkraft austauschen. Die Leistungen fließen nicht in die Benotung ein